A) Fahrräder & E-Bikes (Keine MwSt-Rückerstattung bei Abholung)
Da Fahrräder und E-Bikes rechtlich nun als „Beförderungsmittel“ eingestuft sind, ist die Nutzung des einfachen Ausfuhrscheins („Grüner Zettel“) für diese Waren nicht mehr zulässig. Für Warenwerte über 1.000 € schreibt der Gesetzgeber zwingend ein komplexes elektronisches Ausfuhrverfahren vor. Bitte habe Verständnis, dass wir diesen bürokratischen Prozess für Abholer vor Ort derzeit nicht anbieten können.
Das bedeutet: Wenn Du Dein Rad bei uns abholst, bezahlst Du den regulären Brutto-Preis (inkl. 19 % dt. MwSt.). Eine nachträgliche Rückerstattung ist bei Abholung leider nicht möglich. Nutze am besten unseren Versandservice (siehe oben).
B) Teile, Zubehör & Akkus (Keine MwSt-Rückerstattung)
Auch für loses Zubehör (wie Akkus, Pedale, Sättel, Fahrradcomputer, Werkzeug etc.) hat der Gesetzgeber die Rückerstattung untersagt. Diese Teile gelten als „Ausrüstung zur Versorgung eines Beförderungsmittels“ und sind im privaten Reiseverkehr von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Wir können hierfür keine Ausfuhrscheine ausstellen.
C) Ausnahme: Bekleidung & Helme (Rückerstattung möglich!)
Gute Nachrichten gibt es für alles, was Dir dient und nicht dem Fahrrad! Da Bekleidung nicht zum Fahrzeug gehört, können wir Dir hierfür weiterhin den Service der Rückerstattung anbieten (ab 50 € Einkaufswert).
Gilt für: Helme, Radschuhe, Handschuhe, Trikots, Hosen, Rucksäcke.
So funktioniert's: Du zahlst vor Ort den Brutto-Betrag, lässt Dir von uns den Ausfuhrschein geben, lässt ihn beim Zoll abstempeln und sendest ihn uns im Original zurück. Wir überweisen Dir dann die MwSt. abzüglich evtl. Bankgebühren.